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Häufige Fragen
Reisen

1. In welche Länder kann ich mit meinem Personalausweis (neuen Typs) einreisen?
Das Vorlegen des griechischen Personalausweises mit den Personaldaten in griechischer und lateinischer Schrift wird als Reisedokument für folgende Länder anerkannt:
San Marino, Andorra, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina (für einen Monat), Belgien, Frankreich, Deutschland, Dänemark, Schweiz, Griechenland, Estland, Irland, Spanien, Italien, Zypern, Kroatien, Lettland, Litauen, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Großbritannien, Monako, Norwegen, Holland, Ungarn, FYROM, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowenien, Schweden, Türkei (für einen Monat), Tschechien, Finnland.

2. Wie hoch sind die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses?
Für alle Personen unter 14 Jahren:      73,60 Euro
Für alle anderen Personen:          84,40 Euro

3. Welche ist die Gültigkeitsdauer eines griechischen Reisepasses?
Die Gültigkeit der Reisepässe aller Personen unter 14 Jahren beträgt drei (3) Jahre. Die Gültigkeit der Reisepässe aller anderen Personen beträgt fünf (5) Jahre. Nach dem Ablauf Ihres Reisepasses müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses einreichen. Ihr alter Reisepass kann nicht verlängert werden.

4. Nach wie viel Zeit nach meiner Antragsstellung bekomme ich meinen neuen Reisepass?
Unter normalen Umständen erhalten Sie ihren neuen Reisepass einen Monat nach dem Datum des Einreichens Ihres Antrages. In manchen Fällen jedoch gibt es Verzögerungen bei der Entsendung der Anträge, und in relativ wenigen Fällen kann die Polizei den Antrag aus besonderen Gründen (z.B. das Bild ist nicht geeignet, unerledigte Militärdienstangelegenheiten) nicht bearbeiten. Daher raten wir Ihnen, nicht zu reisen, wenn Sie den neuen Reisepass nicht in der Hand haben. Falls der Antrag nicht stattgegeben wird, dann kann das Antragsverfahren wiederholt werden, wobei eine  zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben wird.

5. Wie erhalte ich meinen neuen Reisepass?
Einen Monat nach Ihrer Antragsstellung können Sie über den entsprechenden Internet-Link „Passerhalt“ erfahren, ob Ihr neuer Reisepass bereits eingegangen ist. Volljährigen wird der neue Reisepass persönlich überreicht. Falls Sie möchten, dass eine andere Person an Ihrer Stelle Ihren Reisepass abholt, dann muss diese Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorlegen, wobei ihre Unterschrift beglaubigt sein muss. Der neue Reisepass eines/einer Minderjährigen wird von einem Elternteil abgeholt. Wenn eine andere Person den Reisepass des/der Minderjährigen in Empfang nehmen soll, dann muss diese Person eine von einem Elternteil unterschriebene Vollmacht vorlegen, wobei die  Unterschrift des Elternteils beglaubigt sein muss.

6. Was muss ich tun, wenn ich meinen Reisepass verliere, oder wenn mein Reisepass gestohlen worden ist?
Sie müssen bei dem Polizeirevier des Ortes, in welchem der Reisepass verloren ging oder gestohlen wurde, eine Verlustanzeige erstatten. Daraufhin sollen Sie bei der Konsularischen Vertretung vorstellig werden. Bei sich sollen Sie Ihren Personalausweis haben, dessen Ausstellungsdatum nicht länger als 15 Jahre zurückliegt und worauf ihre heutigen tatsächlichen Personaldaten dem Personaldatenstand beim Ausstellungsdatum entsprechen.  Falls Sie nicht im Besitz eines Personalausweises sind, dann sollten Sie irgendeine amtliche Urkunde, griechische oder deutsche, vorlegen, welche ein Bild von ihnen trägt (z.B. einen Führerschein). Falls Sie über keines der oben erwähnten amtlichen Dokumente verfügen, dann müssen sie mit einem Zeugen vorstellig werden, der Ihre Identität bezeugen kann.

Übersiedelung

7. Welche Fahrzeuge zum Personentransport darf ich in Griechenland einführen?
–    Einen Personenkraftwagen (PKW) mit bis zu 9 Sitzen, einschließlich des Fahrersitzes (oder ein Wohnmobil), sowie den diesem PKW zugehörigen Anhänger.
–    Einen Wohnwagen (nicht wenn gleichzeitig ein Wohnmobil eingeführt wird).
–    Ein Moped, ein Motorrad.
–    Ein Freizeitmotorboot.
–    Ein Privatflugzeug.

8. Wie lange vorher muss das einzuführende Fahrzeug in meinem Besitz sein?
Die Übersiedelungsbescheinigung betrifft ausschließlich die Einfuhr in Griechenland eines PKWs oder eines anderen privaten Fahrzeugs zur Personenbeförderung ohne Zulassungsgebühr. Das setzt aber voraus, dass das Fahrzeug mindestens sechs (6) Monate vor dem Unterschreiben der Übersiedelungserklärung und der Ausstellung der Übersiedelungsbescheinigung im Besitz des/der Interessenten sein muss.

9. Ist es erforderlich, mich beim Einwohneramt abgemeldet zu haben, bevor ich übersiedele?
Wenn sich aus den von Ihnen vorgelegten Unterlagen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung der Übersiedelungsbescheinigung erfüllt sind, ist es nicht nötig, dass Sie sich vorher abgemeldet haben.

10. Wie lange gilt die ausgestellte Übersiedelungsbescheinigung?
Die Übersiedelungsbescheinigung gilt für den Zeitraum von zwölf (12) Monaten.

11. Wie erhalte ich in Griechenland griechische Verkehrskennzeichen für mein eingeführtes Fahrzeug?
Beim Einreisen in Griechenland:
a)    Das Fahrzeug muss unbedingt mit  deutschen Verkehrskennzeichen versehen sein (nicht mit Zollschildern) und
b)    Sie müssen von den Grenzzollstellen das „Formblatt erster Einfuhr – Έντυπο Πρώτης Εισόδου“ erhalten.

Ab dem Datum der Einfuhr haben Sie einen (1) Monat Zeit, um  sich bei den zuständigen Zollbehörden Ihres Wohnsitzes in Griechenland vorstellig zu werden und bei Vorlage der Übersiedelungsbescheinigung und des „Formblatts erster Einfuhr“ die Zulassung zu beantragen und die griechischen Verkehrskennzeichen zu erhalten.

12. Was gilt für die Einfuhr von Haustieren in Griechenland?
Sie können die geltenden „Gesundheitsbedingungen und andere Bedingungen erfahren, die für den nicht aus Handelsgründen Transport von Haustieren“ gelten, wenn Sie hier drücken.

030 206260
gremb.ber@mfa.gr
www.mfa.gr
Anfahrt

Öffnungszeiten Geschlossen

Montag 9:00 – 17:00

Dienstag 9:00 – 17:00

Mittwoch 9:00 – 17:00

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Freitag 9:00 – 17:00

Samstag Geschlossen

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